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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)der Convensis GmbH(Stand: 01.01.2026) §1 | Geltungsbereich und Vertragsgegenstand Geltung: Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Convensis GmbH, Stuttgart (nachfolgend „Agentur“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). B2B: Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichungen: Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Agentur nicht an, es sei denn, sie hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. §2 | Leistungen der Agentur Beratung und Umsetzung: Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen PR, Content Marketing, Digitalstrategie und Unternehmenskommunikation. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelauftrag. Dienstvertrag: Soweit nicht ausdrücklich ein werkvertraglicher Erfolg (z. B. die Erstellung einer spezifischen Website) vereinbart wurde, handelt es sich bei den Leistungen der Agentur um Dienstleistungen (Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB). Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung oder bestimmte Google-Rankings) wird nicht geschuldet. Fremdleistungen: Die Agentur ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Dritte (Freelancer, Subunternehmer) einzuschalten. §3 | Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) Nutzung: Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen generative KI-Tools (z. B. für Text, Bild, Code oder Analyse) einzusetzen, sofern dies dem Stand der Technik entspricht und keine vertraulichen Kundendaten ungeschützt in offene Systeme eingegeben werden. Kennzeichnung: Soweit rechtlich erforderlich (z. B. durch den EU AI Act), wird die Agentur KI-generierte Inhalte als solche kennzeichnen. Rechtliche Grenzen: Dem Kunden ist bekannt, dass KI-generierte Inhalte (Raw Output) nach aktueller Rechtslage ggf. nicht urheberrechtlich schutzfähig sind. Die Agentur schuldet in diesem Fall lediglich die Verschaffung der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit, nicht aber exklusive Urheberrechte am reinen KI-Output. §4 | Mitwirkungspflichten des Kunden Briefing und Material: Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten und Inhalte (Texte, Bilder, Logos) zeitnah, vollständig und im vereinbarten Format zur Verfügung. Rechtliche Prüfung: Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung der bereitgestellten Unterlagen berechtigt ist. Eine rechtliche Prüfung (z. B. markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich) der vom Kunden gelieferten Inhalte oder der von der Agentur erstellten Kampagnen durch die Agentur findet nicht statt, sofern nicht gesondert beauftragt. §5 | Vergütung und Elektronische Rechnung Vergütung: Es gelten die im Angebot vereinbarten Stundensätze oder Pauschalen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. E-Rechnung: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Verpflichtung zur E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025/2026) erklärt sich der Kunde bereit, Rechnungen elektronisch (z. B. im Format XRechnung oder ZUGFeRD) zu empfangen und zu verarbeiten. Papierrechnungen werden nicht mehr ausgestellt, es sei denn, dies wird im Einzelfall ausdrücklich verlangt und ist gesetzlich zulässig. Fälligkeit: Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. §6 | Nutzungsrechte Rechteübertragung: Mit vollständiger Zahlung der Vergütung überträgt die Agentur dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihr erstellten finalen Arbeitsergebnissen. Umfang: Soweit nicht anders vereinbart, wird das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Bearbeitung bedarf der Zustimmung der Agentur. Open Source / Stockmaterial: An Software-Komponenten (Open Source) oder Stock-Materialien (Fotos, Videos) gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Urheber. §7 | Haftung Vorsatz und Grobe Fahrlässigkeit: Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Leichte Fahrlässigkeit: Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Inhaltliche Haftung: Die Agentur haftet nicht für die in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf Inhalten beruhen, die der Kunde zur Verfügung gestellt oder freigegeben hat. §8 | Geheimhaltung und Datenschutz Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Datenschutz: Die Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG). Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). §9 | Schlussbestimmungen Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Stuttgart. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)der Convensis GmbH(Stand: 01.01.2026) §1 | Geltungsbereich und Vertragsgegenstand Geltung: Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Convensis GmbH, Stuttgart (nachfolgend „Agentur“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). B2B: Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichungen: Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Agentur nicht an, es sei denn, sie hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. §2 | Leistungen der Agentur Beratung und Umsetzung: Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen PR, Content Marketing, Digitalstrategie und Unternehmenskommunikation. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelauftrag. Dienstvertrag: Soweit nicht ausdrücklich ein werkvertraglicher Erfolg (z. B. die Erstellung einer spezifischen Website) vereinbart wurde, handelt es sich bei den Leistungen der Agentur um Dienstleistungen (Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB). Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung oder bestimmte Google-Rankings) wird nicht geschuldet. Fremdleistungen: Die Agentur ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Dritte (Freelancer, Subunternehmer) einzuschalten. §3 | Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) Nutzung: Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen generative KI-Tools (z. B. für Text, Bild, Code oder Analyse) einzusetzen, sofern dies dem Stand der Technik entspricht und keine vertraulichen Kundendaten ungeschützt in offene Systeme eingegeben werden. Kennzeichnung: Soweit rechtlich erforderlich (z. B. durch den EU AI Act), wird die Agentur KI-generierte Inhalte als solche kennzeichnen. Rechtliche Grenzen: Dem Kunden ist bekannt, dass KI-generierte Inhalte (Raw Output) nach aktueller Rechtslage ggf. nicht urheberrechtlich schutzfähig sind. Die Agentur schuldet in diesem Fall lediglich die Verschaffung der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit, nicht aber exklusive Urheberrechte am reinen KI-Output. §4 | Mitwirkungspflichten des Kunden Briefing und Material: Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten und Inhalte (Texte, Bilder, Logos) zeitnah, vollständig und im vereinbarten Format zur Verfügung. Rechtliche Prüfung: Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung der bereitgestellten Unterlagen berechtigt ist. Eine rechtliche Prüfung (z. B. markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich) der vom Kunden gelieferten Inhalte oder der von der Agentur erstellten Kampagnen durch die Agentur findet nicht statt, sofern nicht gesondert beauftragt. §5 | Vergütung und Elektronische Rechnung Vergütung: Es gelten die im Angebot vereinbarten Stundensätze oder Pauschalen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. E-Rechnung: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Verpflichtung zur E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025/2026) erklärt sich der Kunde bereit, Rechnungen elektronisch (z. B. im Format XRechnung oder ZUGFeRD) zu empfangen und zu verarbeiten. Papierrechnungen werden nicht mehr ausgestellt, es sei denn, dies wird im Einzelfall ausdrücklich verlangt und ist gesetzlich zulässig. Fälligkeit: Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. §6 | Nutzungsrechte Rechteübertragung: Mit vollständiger Zahlung der Vergütung überträgt die Agentur dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihr erstellten finalen Arbeitsergebnissen. Umfang: Soweit nicht anders vereinbart, wird das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Bearbeitung bedarf der Zustimmung der Agentur. Open Source / Stockmaterial: An Software-Komponenten (Open Source) oder Stock-Materialien (Fotos, Videos) gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Urheber. §7 | Haftung Vorsatz und Grobe Fahrlässigkeit: Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Leichte Fahrlässigkeit: Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Inhaltliche Haftung: Die Agentur haftet nicht für die in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf Inhalten beruhen, die der Kunde zur Verfügung gestellt oder freigegeben hat. §8 | Geheimhaltung und Datenschutz Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Datenschutz: Die Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG). Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). §9 | Schlussbestimmungen Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Stuttgart. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.